Wirtschaftsprüfung
Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und GmbH und Co. KGs (nicht § 319a HGB). Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO liegt vor. Erstellung von betriebswirtschaftlichen Bewertungsgutachten für Arzt- und Zahnarztpraxen, ärztliche und zahnärztliche Gemeinschaftspraxen und MVZ